Hallo Kuki,
zu deinen Fragen ein paar Antworten.
In Deutschland ist die Fischerei und deren Ausübung nur mit einer bestandenen Fischerprüfung möglich.
Genau geregelt ist das in den Ladäsfischereigesetzen, also von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wenn du die Fischerprüfung bestanden hast musst du zum Amt gehen und dir dort deinen Fischereischein holen und bezahlen. Die Gebühren gehen zur Hälfte für die Verwaltungskosten drauf die andere Hälfte wir der Fischerei wieder zugeführt um bestimmte Projekte zu fördern.
Wenn du dann den Fischereischein hast kannst du dir ein Gewässer auskucken und dann benötigst du für dieses Gewässer eine Fischereierlaubniskarte diese berechtigt dich dann auch Fische zu angeln und dem Gewässer zu entnehmen.
Wichtig ist in dem Zusammenhang noch das du die Gewässerordnung beachten muss dort ist dann alles beschrieben wo darf man angeln was ist geschont die sind die Mindestmasse der Fische.
Hoffe das hat dir weiter geholfen.
Grüße
Hechtjogie
